AI-Transparenz
Last updated: 7 May 2026
Nexvy ist eine Plattform zur AI-gestützten Inhaltserstellung. Alles, was Sie hier erzeugen — Bilder, Video, Audio, Musik und Chat-Antworten — wird von künstlicher Intelligenz erstellt. Diese Seite erklärt, worüber wir informieren, was wir kennzeichnen und was wir nicht kennzeichnen können, damit Sie selbst beurteilen können, wie weit unsere Signale reichen.
Sie erläutert außerdem den Bezug zu Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (der „EU-KI-Verordnung"), dessen Transparenzpflichten ab dem 2. August 2026 gelten. Nexvy handelt dort als Anbieter eines KI-Systems. Wenn Sie veröffentlichen, was Sie hier erstellen, können Sie zusätzlich als Betreiber mit eigenen Pflichten handeln — siehe Abschnitt 5.
1. Sie interagieren immer mit einer AI
Nexvy Chat und seine Assistenten sind AI-Systeme, keine Personen. Die Assistenten tragen Berufsbezeichnungen (etwa „Drehbuchautor" oder „SMM-Manager") und illustrierte Avatare, aber auf der anderen Seite sitzt nie ein Mensch.
Unsere Assistenten sind angewiesen, sich niemals als Mensch auszugeben und wahrheitsgemäß und unverzüglich zu antworten, wenn Sie fragen, ob Sie mit einem Menschen oder einer AI sprechen. Jeder Chat-Bildschirm enthält einen dauerhaften Hinweis darauf. Dasselbe gilt in unserem Telegram-Bot und in der Telegram Mini App.
AI-Ausgaben können ungenau, unvollständig oder verzerrt sein. Prüfen Sie sie, bevor Sie sich darauf verlassen oder sie veröffentlichen.
2. Wie wir AI-generierte Inhalte kennzeichnen
Auf Nexvy erzeugte Bilder tragen eine eingebettete, maschinenlesbare Kennzeichnung, die festhält, dass sie von einem generativen AI-Modell erstellt wurden. Wir schreiben sie als XMP-Metadatenpaket über das IPTC-Standardfeld DigitalSourceType mit dem Wert „trainedAlgorithmicMedia" — dasselbe interoperable Vokabular, das branchenweit verwendet wird — zusammen mit dem verwendeten Modell, dem Erstellungszeitpunkt und der Generierungs-ID.
Die Kennzeichnung enthält keine personenbezogenen Daten. Wir betten bewusst weder Ihren Prompt noch Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse oder Ihre Konto-ID ein, denn die Datei gelangt bei jedem Download und jeder Weitergabe zu Dritten.
Außerdem bewahren wir Provenienz-Metadaten, die der vorgelagerte Modellanbieter bereits eingebettet hat, statt sie zu entfernen — Signale wie Content Credentials oder Anbieter-Wasserzeichen überstehen unsere Verarbeitung also überall dort, wo der Anbieter sie liefert.
Von Nexvy heruntergeladene Dateien heißen zusätzlich „nexvy-ai-generated-…", damit die Herkunft sichtbar ist, ohne die Datei zu öffnen.
3. Was wir nicht kennzeichnen können — und warum
Wir nennen die Grenzen lieber, als eine Garantie anzudeuten, die wir nicht halten können.
- Video-, Audio- und Musikausgaben sind noch nicht gekennzeichnet. Diese Formate benötigen Schreibroutinen auf Container-Ebene, die unser Bild-Werkzeug nicht bietet; die Arbeit läuft und soll vor dem 2. Dezember 2026 abgeschlossen sein.
- Chat-Text wird nicht gekennzeichnet. Für reinen Text gibt es keine maschinenlesbare Markierung, die Kopieren und Einfügen übersteht, und kein Branchenstandard schlägt eine vor. Stattdessen ist die Chat-Oberfläche selbst dauerhaft und deutlich als AI gekennzeichnet (siehe Abschnitt 1).
- Metadaten sind fragil. Neukodierung, Screenshots, Zuschneiden, Formatumwandlung und der Upload zu den meisten sozialen Netzwerken entfernen unsere Kennzeichnung. Manche Plattformen entfernen beim Upload routinemäßig sämtliche Metadaten.
Das Fehlen einer Nexvy-Kennzeichnung ist deshalb kein Beleg dafür, dass eine Datei von einem Menschen stammt. Meist bedeutet es, dass die Datei unterwegs verarbeitet wurde.
4. Sichtbare Wasserzeichen
Bilder im kostenlosen Tarif tragen ein sichtbares „nexvy.ai"-Wasserzeichen. Das ist ein Tarifmerkmal, keine rechtliche Offenlegung, und es ist von der oben beschriebenen maschinenlesbaren Kennzeichnung getrennt — diese wird in jedem Tarif angewendet, kostenpflichtig wie kostenlos.
5. Ihre Pflichten bei der Veröffentlichung
Wenn Sie AI-generierte Inhalte veröffentlichen oder verbreiten, kann das Gesetz eine Offenlegung verlangen — insbesondere bei Deepfakes (Inhalte, die realen Personen, Orten oder Ereignissen ähneln) und bei AI-generiertem Text, der zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht wird. Nach Artikel 50(4) der EU-KI-Verordnung trifft diese Pflicht Sie als Betreiber, nicht uns.
Unsere Richtlinie zur zulässigen Nutzung verlangt diese Offenlegung, wo das Gesetz sie fordert, und verbietet es, AI-generierte Inhalte in täuschender oder rechtswidriger Weise als authentische, von Menschen geschaffene Medien auszugeben. Täuschende Deepfakes realer Personen sind vollständig untersagt.
Entfernen oder verdecken Sie die von uns eingebetteten Kennzeichnungen nicht.
6. So prüfen Sie eine Datei
Unsere Kennzeichnung liegt in den XMP-Metadaten der Datei und lässt sich mit jedem Standard-Metadatenwerkzeug lesen, etwa ExifTool, über das Feld Iptc4xmpExt:DigitalSourceType.
Bei anderswo erzeugten Inhalten oder wenn unsere Kennzeichnung nicht erhalten geblieben ist, kann der Modellanbieter ein eigenes Signal gesetzt haben — etwa Googles SynthID oder C2PA Content Credentials. Wir kontrollieren vorgelagerte Wasserzeichen nicht und können Inhalte, die außerhalb von Nexvy entstanden sind, weder prüfen noch bestätigen.
Kein Detektor, auch unserer nicht, kann zuverlässig beweisen, dass ein Inhalt von einem Menschen stammt.
7. Kontakt
Fragen zu dieser Seite oder dazu, wie wir Inhalte kennzeichnen: [email protected].
Diese Seite beschreibt unsere aktuelle Praxis und wird aktualisiert, sobald sich die Abdeckung der Kennzeichnung erweitert.